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Nazijäger - Reise in die Finsternis      Dokuserie, empfohlen ab 12 Jahren.

Das Doku-Drama "Nazijäger - Reise in die Finsternis" begibt sich in eine erschütternde Nachkriegsgeschichte: Britische Offiziere nehmen deutsche Nazi-Verbrecher ins Visier - und decken deren Gräueltaten auf. Gewidmet ist der Film den 20 ermordeten Kindern vom Bullenhuser Damm. 

Verhör-Protokolle bilden die Grundlage des Doku-Dramas
Franz Hartwig als Anton Walter Freud im Doku-Drama "Nazijäger - Reise in die Finsternis" © NDR
Die Protokolle von Verhören, die Anton Walter Freud - hier gespielt von Franz Hartwig - und Hanns Alexander geführt hatten, bilden eine Grundlage des Films.
Das Doku-Drama "Nazijäger - Reise in die Finsternis", produziert von Michael Kloft unter der Regie von Raymond Ley, begibt sich in eine der spannendsten - allerdings wenig bekannten - Geschichten der Nachkriegszeit. Wesentliche Grundlage des Filmes sind die Protokolle der Verhöre, die Anton Walter Freud und Hanns Alexander, der unter anderem Rudolf Höß überführt hat, 1945 und 1946 durchgeführt haben. Sie führen in die tiefsten Abgründe der menschlichen Seele. Freud ist den Tätern immer einen Schritt voraus. Er kennt ihre Verbrechen und hat genug Beweise, um sie zu überführen.

Mehr auf der Internetseite: https://www.ndr.de/geschichte/chronologie/Nazijaeger-Duestere-Historie-im-Doku-Drama,nazijaeger100.html

Nazijäger - Reise in die Finsternis in 3 Teilen (jeweils Link anklicken) + Trailer (oben)

Teil 1: Jäger und Gejagte (S01/E01)  | Video verfügbar bis 20.07.2022 | Bild: NDR

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1945 und 1946 fahren die Männer der britischen "War Crimes Investigation Unit" auf der Jagd nach Naziverbrechern durch Norddeutschland. Einer von ihnen ist Captain Anton Walter Freud, Enkel des weltberühmten Psychoanalytikers Sigmund Freud. Er ist als Geheimdienstoffizier aus der Emigration zurückgekehrt, um Kriegsverbrecher vor Gericht zu bringen, die auf den Fahndungslisten der Alliierten stehen. So spürt Freud mit der ihm eigenen Beharrlichkeit den Mann auf, der das Konzentrationslager Auschwitz mit Zyklon B beliefert hatte.

Teil 2: Verlorene Kinder (S01/E02) Video verfügbar bis 20.07.2022

https://www.ardmediathek.de/video/nazijaeger-reise-in-die-finsternis/teil-2-verlorene-kinder-s01-e02/das-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL25hemlqYWVnZXItcmVpc2UtaW4tZGllLWZpbnN0ZXJuaXMvYjdlNzAwZDItNWMwZS00YzFiLWFlZTItZTgxMTdmNTQ4OTg3/

Überlebende Häftlinge aus dem Konzentrationslager Neuengamme haben den Ermittlern erzählt, dass kurz vor Kriegsende zwanzig Kinder nachts mit einem Lkw aus dem Lager gebracht worden sind. Unter ihnen ist der erst sieben Jahre alte Sergio de Simone aus Italien. Freud findet Dr. Alfred Trzebinski und verhört ihn. Vom Schicksal der Kinder wisse er nichts, behauptet der Arzt. Doch Freud kennt die Wahrheit.

Teil 3 - Der letzte Tag (S01/E03) Video verfügbar bis 20.07.2022

https://www.ardmediathek.de/video/nazijaeger-reise-in-die-finsternis/teil-3-der-letzte-tag-s01-e03/das-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL25hemlqYWVnZXItcmVpc2UtaW4tZGllLWZpbnN0ZXJuaXMvZTdhMWZkMTMtYjJkNi00NmFiLTlkMDctOTViZmNjYmRhOGYw/

Freud ist entschlossen, das Schicksal der zwanzig Kinder aufzuklären, die im Konzentrationslager Neuengamme zu bestialischen Menschenversuchen missbraucht wurden. Nach Monaten intensiver Ermittlungen und Verhöre kann er auch die letzten unfassbaren Details herausfinden. Ein beeindruckendes Ensemble von jungen Darstellern gibt den Opfern der Nazibarbarei ein menschliches Gesicht.

Polizeiverordnung  über die Kennzeichnung der Juden

vom  1. September 1941.

aufgehoben durch das Gesetz Nr. 1 des Alliierten Kontrollrats für Deutschland (ABl. S. 6)

Auf Grund der Verordnung über die Polizeiverordnungen der Reichsminister vom 14. November 1938 (RGBl. I. S. 1582) und der Verordnung über das Rechtsetzungsrecht im Protektorat Böhmen und Mähren vom 7. Juni 1939 (RGBl. I. S. 1039) wird im Einvernehmen mit dem Reichsprotektor in Böhmen und Mähren verordnet:

§ 1. (1) Juden (§ 5 der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935 - RGBl. I. S. 1333), die das sechste Lebensjahr vollendet haben, ist es verboten, sich in der Öffentlichkeit ohne einen Judenstern zu zeigen.

(2) Der Judenstern besteht aus einem handtellergroßen, schwarz ausgezogenen Sechsstern aus gelbem Stoff mit der schwarzen Aufschrift "Jude". Er ist sichtbar auf der linken Brustseite des Kleidungsstücks fest aufgenäht zu tragen.

§ 2. Juden ist er verboten,

a) den Bereich ihrer Wohngemeinde zu verlassen, ohne eine schriftliche Erlaubnis der Ortspolizeibehörde bei sich zu führen;

b) Orden, Ehrenzeichen und sonstige Abzeichen zu tragen.

§ 3. Die §§ 1 und 2 finden keine Anwendung

a) auf den in einer Mischehe lebenden jüdischen Ehegatten, sofern Abkömmlinge aus der Ehe vorhanden sind und diese nicht als Juden gelten, und zwar auch dann, wenn die Ehe nicht mehr besteht oder der einzige Sohn im gegenwärtigen Kriege gefallen ist;

b) auf die jüdische Ehefrau bei kinderloser Mischehe während der Dauer der Ehe.

§ 4. (1) Wer dem Verbot der §§ 1 und 2 vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu 150 Reichsmark oder mit Haft bis zu sechs Wochen bestraft.

(2) Weitergehende polizeiliche Sicherungsmaßnahmen sowie Strafvorschriften, nach denen eine höhere Strafe verwirkt ist, bleiben unberührt.

§ 5. Die Polizeiverordnung gilt auch im Protektorat Böhmen und Mähren mit der Maßgabe, daß der Reichsprotektor in Böhmen und Mähren die Vorschrift des § 2 Buchst. a den örtlichen Verhältnissen im Protektorat Böhmen und Mähren anpassen kann.

§ 6. Die Polizeiverordnung tritt 14 Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

in Kraft getreten am 19. September 1941.

Berlin, den 1. September 1941.

Der Reichsminister des Innern

Im Auftrag

Heydrich

ZITATE

GOEBBELS (Keine gesicherte Quelle!)

Ist es möglich, dass diese Sätze auch 2020 ihre Gültigkeit haben?


Die Aufseherin. Der Fall Johanna Langefeld

https://fb.watch/2BUmeSFXgL/












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